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Mieterstrom

Mieterstrom: Solarstrom für die Bewohner eines Gebäudes

Wie Mieterstrom und verwandte Modelle funktionieren, welche Rollen Eigentümer und Mieter haben und welche rechtlichen Fragen zu klären sind.

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Redaktion RETURN CLUB
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Dieser Artikel ist noch nicht fachlich geprüft. Bitte prüfe Angaben vor Entscheidungen.

Förder- und Rechtsangaben ändern sich häufig. Verbindlich sind nur die Angaben der zuständigen Stellen.

Kurzbeschreibung

Beim Mieterstrom wird Strom aus einer Photovoltaikanlage auf oder an einem Wohngebäude direkt an die Bewohner geliefert, ohne Umweg über das öffentliche Netz. Was die Anlage nicht abdeckt, wird als Reststrom aus dem Netz bezogen. So können Mieter Solarstrom nutzen, ohne selbst eine Anlage zu besitzen.

Funktionsweise

Der Betreiber der Anlage, etwa der Eigentümer oder ein Dienstleister, liefert den Solarstrom an teilnehmende Haushalte. Ein Messkonzept erfasst, wie viel Solarstrom und wie viel Netzstrom jeder Haushalt bezieht.

  • Teilnahme: Mieter entscheiden freiwillig, ob sie Mieterstrom beziehen.
  • Reststrom: wird über den Liefervertrag mitgeliefert, sodass die Versorgung jederzeit gesichert ist.
  • Messung: über ein Summenzählermodell oder intelligente Messsysteme.
  • Vertrag: Der Stromliefervertrag wird in der Regel getrennt vom Mietvertrag geschlossen.

Neben dem klassischen Mieterstrom gibt es weitere Modelle, etwa die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Welche Variante passt, hängt von Gebäude, Bewohnern und Aufwand ab.

Zielgruppe

  • Eigentümer und Investoren von Mehrfamilienhäusern
  • Wohnungsunternehmen und Hausverwaltungen
  • Mieter, die Solarstrom aus ihrem Gebäude nutzen möchten

Vorteile

  • Mieter können erneuerbaren Strom aus dem eigenen Gebäude beziehen.
  • Dachflächen von Mehrfamilienhäusern werden genutzt.
  • Das Angebot kann die Attraktivität eines Objekts erhöhen.
  • Eigentümer erschließen eine zusätzliche Nutzung ihrer Immobilie.

Mögliche Nachteile und Grenzen

  • Mieterstrom ist organisatorisch aufwendiger als eine Anlage zur Eigenversorgung: Lieferverträge, Messkonzept, Abrechnung und die Pflichten eines Stromlieferanten.
  • Die Teilnahme der Mieter ist freiwillig und kann sich ändern.
  • Die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich und müssen vor jedem Projekt geprüft werden.
  • Ohne Dienstleister ist der Betrieb für einzelne Eigentümer oft schwer zu stemmen.

Wirtschaftlichkeit

Für die Wirtschaftlichkeit zählen Anlagenkosten, Messkonzept, Teilnahmequote, Strompreis für die Mieter, Beschaffung des Reststroms und Verwaltungsaufwand. Vorteile für Eigentümer und Mieter werden im Energie- & Rendite-Check getrennt betrachtet und nicht doppelt angerechnet. Ein Betriebsmodell für Mieterstrom rechnen wir nur mit freigegebenen Annahmen.

Voraussetzungen

  • eine geeignete Dachfläche und eine Photovoltaikanlage auf oder an dem Gebäude
  • ein Messkonzept in Abstimmung mit Messstellenbetreiber und Netzbetreiber
  • Stromlieferverträge mit den teilnehmenden Haushalten
  • die Klärung der Pflichten als Stromlieferant oder die Beauftragung eines Dienstleisters
  • die Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister

Förderungen, sofern relevant

Für Mieterstrom kann nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ein Mieterstromzuschlag in Frage kommen. Voraussetzungen und Höhe sind gesetzlich geregelt und ändern sich. Verbindliche Informationen findest du bei der Bundesnetzagentur und im Gesetzestext; für Förderkredite zur Anlage kommt zum Beispiel die KfW in Betracht.

Wartung und Betrieb

  • Messdaten regelmäßig prüfen
  • die Abrechnung transparent und fristgerecht erstellen
  • Ein- und Auszüge von Mietern sauber abwickeln
  • die Anlage warten und die Erträge überwachen

Häufige Fehler

  • den Verwaltungsaufwand unterschätzen
  • das Messkonzept zu spät mit dem Netzbetreiber abstimmen
  • Stromlieferung und Miete vertraglich vermischen
  • annehmen, dass alle Mieter teilnehmen

Weiterführende Inhalte

Kontakt

Du möchtest Mieterstrom für ein Objekt prüfen? Stelle eine Anfrage. Zuerst klären wir, welches Modell zu Gebäude und Bewohnern passt.

Quellen

  1. Bundesnetzagentur (externe Seite) Abruf noch nicht geprüft
  2. Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz) (externe Seite) Abruf noch nicht geprüft
  3. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (externe Seite) Abruf noch nicht geprüft
  4. KfW (externe Seite) Abruf noch nicht geprüft

Die Links führen zu den Startseiten der genannten Stellen. Verbindlich sind deren aktuelle Angaben.

Themen und Schlagwörter

Wir beraten dich gern zu Fördermöglichkeiten.

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